Prozess beim Verwaltungsgericht in Stuttgart am 1. April 2004 Kläger: Dr. med. Ryke Geerd Hamer Beklagter: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Gegenstand der Klage: 1)Anerkennung bzw. Überprüfung der Neuen Medizin auf ihre Richtigkeit 2) Schaffung eines Lehrstuhls an einer Uni 3) Einrichtung eines Lehrkrankenhauses für min. 20 Betten für Neue Medizin, eingebunden in eine Uniklinik (bevorzugt Uni Tübingen, Uni Heidelberg o.a.) unter der Leitung von Dr. Hamer
Hier folgend meine Beobachtungen und weitere Infos zum Gerichtsprozess:
Das Verwaltungsgericht in Stuttgart veröffentlichte heute eine Pressemeldung zum Urteil. Eine druckerfreundliche Version hier: (Acrobat®-Datei 2 Seiten)
Es muss doch in Deutschland eine Stelle geben, die das Recht auf Wissenschaftsfreiheit wahrt! Man müsste eigentlich - nachdem das Gericht den Antrag auf Feststellung der Richtigkeit der "Neuen Medizin" bzw. deren Anerkennung als unzulässig abgewiesen hat und keine weiteren Möglichkeiten aufzeigt - das Gericht selbst anfechten! Es sieht so aus, dass jetzt die Patienten selbst den Antrag stellen müssten....
13. April 2004
Wie ich erfahren habe, lautet der Tenor der Entscheidung: "Abgelehnt!"